Informationen zu den Corona – Maßnahmen (Stand: 30. November 2021)

Liebe CAB´ler*innen,

Nach wie vor findet in den WerkstättenBerufsbildungsbereichen und Förderstätten der CAB unter Berücksichtigung coronaspezifischer Anforderungen eine reguläre Betreuung und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung statt. 

Bitte beachten Sie, dass sich in der aktuellen Coronalage die gesetzlichen Regelungen kurzfristig ändern können. Informieren Sie sich bitte stetig in der aktuellen Tagespresse und auf unserer Homepage.

Seit 24.11.2021 gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz, in den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie dem Fahrdienst. 

3G heißt: Geimpft, Genesen, Getestet.

Für die Förderstätten gilt die 3G-Regel derzeit nicht! Im Fahrdienst muss die 3G-Regel beachtet werden!

Die Werkstätten dürfen nur mit 3G-Status betreten werden!

1. Werkstattbeschäftigte und Bildungsteilnehmer*innen – die nicht geimpft und nicht genesen sind, oder deren Genesenenstatus nach 6 Monaten abgelaufen ist:

  • täglich muss ein gültiger, negativer Testnachweis erbracht werden. 
  • Mögliche Tests sind: 
    • ein PoC-Schnelltest, durchgeführt durch dafür geschultes Personal
    • ein PCR-Test
    • ein PoC-Selbsttest (unter Aufsicht) der vom Arbeitgeber oder einer vom Arbeitgeber beauftragten Person überwacht wurde (Angehörige gelten nicht)
  • Gültigkeit der Testnachweise: 
    • PoC-Tests sind 24 Stunden gültig
    • PCR-Tests sind 48 Stunden gültig
  • Testungen werden in den Einrichtungen durchgeführt  
  • Alternativ können auch offizielle Testnachweise von einem Testzentrum mitgebracht werden (Die Gültigkeitsdauer muss dabei beachtet werden!)
  • Die Einrichtung darf betreten werden, um vor der Arbeitsaufnahme einen Test vor Ort innerhalb der Werkstatt zu machen.

2. Werkstattbeschäftigte und Bildungsteilnehmer*innen – Geimpft oder Genesen:

Impf- und Genesenenstatus

  •  Ein Dokument über den Impf- oder Genesenenstatus muss einmal bei der Werkstätte vorgelegt werden. Dies wird in der Werkstätte dokumentiert. 
  • Wichtig: ein Genesenenstatus ist nur 6 Monate gültig. 
  • Ein Arbeitgeber muss bei einer Kontrolle immer nachweisen können, dass alle Beschäftigten den 3G Status haben. Das heißt entweder müssen alle Beschäftigten und Mitarbeiter*innen selbst immer ihren Nachweis auf geimpft, genesen und getestet bei sich führen oder der Arbeitgeber muss den Nachweis haben und vorzeigen können. 

Testungen für Geimpfte oder Genesene Werkstattbeschäftigte und Bildungsteilnehmer*innen

  • Weiterhin sind freiwillige Testungen in den Einrichtungen möglich.

 3. Regelung für den Fahrdienst 

  • Werkstattbeschäftigte, Bildungsteilnehmer*innen und Förderstättenbesucher*innen dürfen die Fahrdienste nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind und einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis mit sich führen, zur Kontrolle verfügbar halten oder beim Arbeitgeber hinterlegt haben („3G am Arbeitsplatz“). 
  • Nicht geimpfte und nicht genesene Personen müssen, auch am Montagmorgen, einen negativen Testnachweis vor der Beförderung vorweisen können. Das heißt, die Testung muss ggfls. am Sonntag, selbst organisiert erfolgen. Die Gültigkeitsdauer der Tests können Punkt 1 entnommen werden. 
  • Bei der Beförderung besteht eine FFP2 Maskenpflicht

4. Regeln für Besucher*innen

  • Besucher*innen müssen unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenen-Satus immer einen Nachweis über einen gültigen, negativen PoC-Antigentest oder PCR-Test vorlegen. Ein Testnachweis kann auch vor Ort unter Aufsicht der Einrichtung stattfinden.
  • Besucher*innen sind alle Personen, die nicht bei der CAB beschäftigt sind.

5. Grundsätzliche Regelungen

Nach der aktuell geltenden Allgemeinverfügung vom 25. Mai, die bis 15. Januar 2022 gilt, besteht in allen Einrichtungen der CAB weiterhin ein grundsätzliches Betretungsverbot für Personen, die

  • mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert oder an COVID-19 erkrankt sind,
  • in Kontakt mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder an COVID-19 erkrankten Person stehen oder bei denen seit dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht mindestens 14 Tage vergangen sind (diese Einschränkung gilt nicht für vollständig gegen COVID-19 geimpfte oder hiervon genesene Personen)
  • einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen

Veranstaltungen 

Absage: Vorweihnachtlicher Basar 2021

Seit vielen Jahren hat der Vorweihnachtliche Basar, organisiert durch die Förderstätte der CAB, seinen festen Platz in der Vorweihnachtszeit. Traditionell sollte er wie jedes Jahr am letzten Sonntag vor dem ersten Advent stattfinden. Aufgrund der Corona-Pandemie muss die für den 21. November 2021 geplante Veranstaltung leider ausfallen.

Cafés und Ladengeschäfte

Gärtnerei-Laden Carotte

Carotte

Der Gärtnerei-Laden Carotte der Ulrichswerkstätten Augsburg ist zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet:

Montag – Donnerstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag:                           8:30 – 16:00 Uhr

Bitte beachten Sie unsere Hinweise vor Ort für einen gesundheitlich unbedenklichen Einkauf und kommen Sie nur, wenn Sie keine akuten Atemwegssymptome oder Fieber haben.

Für den Einkauf ist aktuell keine Vorlage eines negativen Corona-Tests erforderlich. 
Es ist auch keine Terminvereinbarung oder Voranmeldung nötig. 

Das Team der Carotte freut sich auf Sie.

Rösterei Cabresso

Die Rösterei Cabresso bietet Ihnen ein leckeres Angebot an Rösterei-Produkten, Coffee to go, Snacks, Getränken uvm.

Die leckeren Spezialitätenkaffees der Rösterei Cabresso erhalten Sie außerdem im Online-Shop. Sie können Ihre Bestellung entweder vor Ort abholen oder sie sich ganz bequem nach Hause liefern lassen.

Öffnungszeiten:

Mo.-Fr.:     10.00 – 18.00 Uhr
Sa.:            10.00 – 15.00 Uhr

Café Cabresso

Das im Juni neu eröffnete Café Cabresso bietet Ihnen beste Kaffeespezialitäten, Frühstücke, hausgemachte Kuchen & Torten und viele andere Köstlichkeiten.

Das gesamte Team freut sich sehr, Sie im neuen Café begrüßen zu dürfen. 

Öffnungszeiten: 

Mo.-Sa.:          09.00 – 18.00 Uhr
So./Feiertag:  10.00 – 17.30 Uhr

Café am Milchberg

Seit 8. Juni hat das Café am Milchberg wieder geöffnet und bietet Ihnen beste Kaffeespezialitäten, Frühstücke, hausgemachte Kuchen & Torten und viele andere Köstlichkeiten.

Das gesamte Team freut sich sehr, Sie im Café begrüßen zu dürfen.

Öffnungszeiten: 

Di.-Sa.:           09.00 – 18.00 Uhr
So./Feiertag: 10.00 – 17.30 Uhr

Wäschereiladen

Der Wäschereiladen in den Ulrichswerkstätten Augsburg am Hanreiweg 9 ist ab 4. Oktober 2021 wieder für Privatwäsche geöffnet. 

Öffnungszeiten: 

Mo.-Fr.: 08.00 – 15.30 Uhr

Das Team der Wäscherei freut sich auf Ihren Besuch.