Öffnung der Werk- und Förderstätten (Stand: 08. Januar 2021)

Liebe CAB´ler*innen,

es freut uns, dass wir Ihnen folgendes mitteilen können:

Ab 13. Januar 2021 findet in den Werkstätten der CAB unter Berücksichtigung coronaspezifischer Anforderungen eine reguläre Betreuung und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung statt.
In den Förderstätten der CAB findet die Betreuung und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung ab 18. Januar 2021 statt.

Ein grundsätzliches Vertretungsverbot für alle Einrichtungen der CAB besteht weiterhin für Personen, die

  • mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert oder an COVID-19 erkrankt sind, 
  • in Kontakt mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder an COVID-19 erkrankten Person stehen oder bei denen seit dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht mindestens 14 Tage vergangen sind
  • einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen (zum Beispiel Reiserückkehrer)

Regelung für Werkstätten

Voraussetzung für die Beschäftigung und Betreuung der Werkstattbeschäftigten sind, 

  • dass sie an keiner einschlägigen Grunderkrankung leiden, die einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung bedingen kann
  • dass sie in der Lage sind, die notwendigen Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten

Für Werkstattbeschäftigte, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen können, wird eine Notgruppenbetreuung unter besonderen Schutzbedingungen angeboten. 

Voraussetzung für die Beschäftigung in der Notgruppe ist, dass der Mensch mit Behinderung

  • keine Krankheitssymptome aufweist (Fieber, Husten, Schnupfen, Halsweh, Kurzatmigkeit, Atemnot, Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinns)
  • in einer festen Arbeitsgruppe ohne unmittelbaren Kontakt zu anderen Werkstattbeschäftigten arbeitet

Für Werkstattbeschäftigte, die aufgrund Ihrer Vorerkrankung vorübergehend nicht mehr in die Werkstätte kommen, muss die CAB beim Bezirk Schwaben einen Härtefallantrag stellen. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie davon Gebrauch machen möchten. Bereits anerkannte Härtefälle bleiben bis zum 28.02.2021 bestehen. 

Regelung für Förderstätten

Voraussetzung für die Beschäftigung und Betreuung der Förderstättenbesucher*innen ist, dass Förderstättenbesucher*innen bzw. deren Personensorgeberechtigte/gesetzliche Betreuer*innen gegenüber der Förderstätte eine Erklärung darüber abgegeben haben, dass sie auf das nicht völlig auszuschließende Infektions- und Erkrankungsrisiko hingewiesen wurden und sich dennoch für einen Besuch der Förderstätte entschieden haben. Liegt der CAB diese Einwilligung bereits vor, muss keine neue Erklärung vorgelegt werden.

In Einzelfällen und bei Förderstättenbesucher*innen mit besonders schwierigen Grunderkrankungen wird das Vorgehen unter Umständen noch spezifiziert. 

Regelung für Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich

Für die Teilnehmer*innen des Eingangsverfahrens und des Berufsbildungsbereichs bleiben die alternativen Angebote weiter bestehen. Im Eingangsverfahren und dem Berufsbildungsbereich kann kein Härtefallantrag gestellt werden. Bei Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihre*n Bildungsbegleiter*in.

Regelung für Außenarbeitsplätze und BÜWA

Zur Abklärung des weiteren Vorgehens auf den Außenarbeitsplätzen und bei der Teilnahme am begleiteten Übergang von der Werkstatt für Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (BÜWA), nehmen die Inklusions- und Qualifizierungsbeauftragten persönlichen, telefonischen Kontakt mit den Beschäftigten und Teilnehmer*innen auf. 

Cafés und Ladengeschäfte

Gärtnerei-Laden Carotte

Carotte

Der Gärtnerei-Laden Carotte der Ulrichswerkstätten Augsburg ist ab 7. Januar 2021 zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet:

Montag – Donnerstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag:                           8:30 – 16:00 Uhr

Bitte beachten Sie unsere Hinweise vor Ort für einen gesundheitlich unbedenklichen Einkauf und kommen Sie nur, wenn Sie keine akuten Atemwegssymptome oder Fieber haben.

Das Team der Carotte freut sich auf Sie.

Café Samocca/ Rösterei Cabresso

Das Café Samocca ist vom 16. Dezember 2020 bis 17. Januar 2021 geschlossen. Ab dem Jahreswechsel 20/21 werden wir nicht mehr als Café Samocca sondern unter unserer neuen Marke „Cabresso” auftreten. Sofern einer Eröffnung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nichts im Wege steht, sind wir ab 18. Januar 2021 in alter Frische und mit neuem Konzept wieder für Sie da. Schauen Sie gerne schon jetzt auf unserer neuen Homepage und in unserem Online-Shop vorbei: www.cabresso.eu 

Café am Milchberg

Aufgrund der aktuellen Allgemeinverfügung bleibt das Café am Milchberg weiterhin bis mindestens 11. Januar 2021 geschlossen. Wir freuen uns schon jetzt darauf, Sie hoffentlich sehr bald wieder bei uns begrüßen zu dürfen.

Wäschereiladen

Der Wäschereiladen in den Ulrichswerkstätten Augsburg am Hanreiweg 9 ist für Privatwäsche weiterhin geschlossen.

Aktuelle Informationen finden Sie immer auf unserer Homepage:

www.cab-b.de

Unsere aktuellen Informationsbriefe können Sie hier einsehen:

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